Die einheitliche Risikobewertung SORA-GER stellt eine Grundlage zur Bewertung der Risiken des Betriebs
von unbemannten
Fluggeräten dar.
SORA-GER soll gemäß Nummer 3 der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung
von Erlaubnissen
und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b LuftVO
genutzt
werden, um einerseits dem Betreiber des Fluggeräts Aufschluss über das Risiko seines Vorhabens für
Personen
am Boden sowie andere Luftverkehrsteilnehmer zu geben und um andererseits der erlaubniserteilenden
Landesluftfahrtbehörde
objektive Kriterien zur Bewertung zu ermöglichen.
Siehe
NFL
1-1163-17.